Kosten
Transparente Informationen zu meinen
Honoraren und Rahmenbedingungen.
Kosten für psychologische Begleitung
und Psychotherapie (HPG)
Die Kosten für psychologische Begleitung und Psychotherapie belaufen sich sowohl in Salzburg, als auch in Bayern
auf € 180,00 für 60 Minuten und € 260,00 für 90 Minuten.
Es handelt sich dabei um umsatzsteuerfreie psychologische Leistungen.
Bei akuten Terminen am Wochenende berechne ich einen zusätzlichen Aufschlag von € 30,00.
Bei Hausbesuchen berechne ich einen zusätzlichem Aufschlag von € 50,00.
Kosten einer Mediation
Wenn Sie sich für eine Mediation entscheiden, ist es mir wichtig, dass Sie von Anfang an Klarheit über die anfallenden Kosten haben. Diese Transparenz ist ein wesentlicher Teil des Vertrauensverhältnisses, das ich zu meinen Klientinnen und Klienten aufbaue und unterstützt einen
positiven Start in den Mediationsprozess.
Die Kosten für eine Mediation belaufen sich auf € 240,00 für 60 Minuten und werden in der Regel
zwischen beiden Mediationsparteien je zur Hälfte aufgeteilt.
Bei akuten Terminen am Wochenende berechne ich einen zusätzlichen Aufschlag von € 30,00.
Für Wirtschaftsmediationen werden € 550,00 für 60 Minuten verrechnet (zuzüglich etwaig anfallender Reisekosten).
Bei allen Mediationen wird die Umsatzsteuer noch zusätzlich verrechnet.
Wirtschaftlichkeit der Mediation – Sparen Sie Kosten und Zeit
Wie sich die Kosten Ihrer Mediation zusammensetzen
Klare Regelungen für die Zusammenarbeit
Vor Beginn unserer Zusammenarbeit werden alle finanziellen Aspekte besprochen und klar vereinbart. Mein Honorar wird immer vor der ersten Sitzung festgelegt. Es ist nach jeder Sitzung zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Bezahlung kann in bar oder in der Praxis auch per Bankomat erfolgen.
Für Terminabsagen gilt eine Frist von 48 Stunden, bei kurzfristigen Absagen muss ich leider das Honorar berechnen. Diese Regelungen helfen uns, gemeinsam effizient zu arbeiten und uns voll und ganz auf Ihre persönlichen Anliegen zu konzentrieren.
24-Stunden-Regel
in Rechnung gestellt wird.
Wovon Sie in meiner Begleitung profitieren…
Von einem geschützten Raum, in dem Körper und Seele gleichermaßen Beachtung finden
Von fundierter Expertise in Psychologie, Psychosomatik und Gesundheitswissenschaften
Vom behutsamen Aufdecken unbewusster Konflikte, alter Muster und verdeckter Dynamiken
Von einer einfühlsamen Begleitung bei psychosomatischen Beschwerden
Von körperorientierten Verfahren und naturheilkundlichen Impulsen, die Heilungsprozesse sanft unterstützen können
Von meiner Erfahrung als Mediatorin, wenn es darum geht, belastende Konflikte konstruktiv zu lösen
Von einer individuell abgestimmten Begleitung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die Ihre persönliche Lebensgeschichte mit einbezieht
Von einer Stärkung Ihrer inneren Ressourcen, damit neue Wege und mehr Stabilität möglich werden
Krankenkassen und Krankenversicherungen
Da ich eine reine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel einen Teil der Kosten für psychologische Begleitung sowie
psychologische Coachingsitzungen und Psychotherapie (HPG). Bitte klären Sie selbst im Vorfeld unserer gemeinsamen Arbeit,
zu welchem Anteil Ihre Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Rechtsschutzversicherung und Mediation –
Nutzen Sie Ihre Vorteile
Die meisten Rechtsschutzversicherungen erkennen den Wert der Mediation an und sind bereit, die Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen.
Der Grund dafür ist, dass die Mediation zumeist kostengünstiger ist als ein Gerichtsverfahren.
Sie kann eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten und Ihnen den Zugang zu diesem wertvollen Instrument der Konfliktlösung erleichtern. Es ist wichtig, dass Sie die Bedingungen Ihrer Versicherung genau kennen, da die Übernahme der Mediationskosten oft an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist.
Ich empfehle Ihnen, sich vor Beginn der Mediation mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen und zu klären, ob und in welchem Umfang Mediationskosten übernommen werden. In vielen Polizzen ist die Mediation als alternative Streitbeilegung ausdrücklich eingeschlossen,
insbesondere bei zivil- oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Tipps für den Umgang mit der Versicherung:
Vorabklärung: Klären Sie im Vorfeld bitte genau ab, welche Unterlagen Ihre Versicherung benötigt und ob bestimmte Mediatoren anerkannt sind.
Direktabrechnung: Erkundigen Sie sich bitte, ob eine Direktabrechnung zwischen Mediator und Versicherung möglich ist. Dies kann Ihnen Verwaltungsaufwand und Vorfinanzierung ersparen.
Nachfragen bei Ablehnung: Lehnt Ihre Versicherung die Kostenübernahme zunächst ab, lohnt es sich oft nachzufragen oder Widerspruch einzulegen, insbesondere wenn die Mediation als sinnvolle Alternative zu einem Gerichtsverfahren angesehen werden kann.
Wichtig ist, dass Sie sich nicht aus finanziellen Gründen von einer Mediation abhalten lassen. Eine Mediation kann nicht nur zur Lösung von Konflikten beitragen, sondern auch zu langfristigen und tragfähigen Lösungen, die sonst durch langwierige und
kostenintensive Gerichtsverfahren erschwert würden.
Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen die
besten Optionen für Ihre Situation zu erarbeiten.
Weitere wichtige Informationen zur Mediation
Fristenhemmung
Es ist wichtig, diese Möglichkeit vor Beginn der Mediation zu klären und entsprechend in die Planung des Mediationsverfahrens einzubeziehen.
Ich berate Sie gerne über die spezifischen Bedingungen und Voraussetzungen der Fristenhemmung in Ihrem Fall, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt haben und Ihre Rechte während der Mediation vollumfänglich gewahrt bleiben.
Haben Sie noch Fragen?
Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören und gemeinsam mit Ihnen arbeiten zu dürfen.
